Für zukünftige Rechtsreferendare in Bayern gibt es durch zahlreiche Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) neue Regelungen, die insbesondere das zweite Staatsexamen betreffen. Vorab: Von diesen Änderungen betroffen sind die Referendare, die ab dem Klausurdurchgang 2022/1 ihre Klausuren schreiben (Zeitraum vom 13.06.2022 – 24.06.2022).

Änderungen im Pflichtstoff-Katalog:

Der Pflichtprüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird entsprechend der Empfehlungen des Fachausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung etwas reduziert (vgl. § 58 Abs. 2 JAPO). Ziele dieser Änderung sind die „Steigerung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit“ sowie die Entlastung der Rechtsreferendare. Betroffen von dieser Änderungen sind auch die Berufsfelder, die von den Referendaren gewählt werden müssen und die im Rahmen der mündlichen Prüfung geprüft werden.  »»»