Laut dem nun veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) des Bundesverfassungsgerichts, dürfen muslimische Rechtsreferendarinnen während ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Als Begründung wird die Pflicht genannt, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten.
Diese Pflicht zur religiösen Neutralität stellt einen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. »»»