Dass sich im Personalwesen der Justiz etwas ändern muss, ist klar. Wir berichteten hier ja schon einige Mal über Richter- und Staatsanwaltsmangel, überforderte Gerichte usw. Nun sehen die Union und SPD einen „Pakt für den Rechtsstaat“ vor, der mindestens 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte bei den Gerichten der Länder und des Bundes beinhaltet. Klingt erstmal gut, oder? Nur die Geldfrage ist noch lange nicht geklärt. Wer soll das bezahlen – der Bund oder die Länder? »»»
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Diese Referendarstellen werden außerhalb der Rangfolge vergeben und sind im regulären Zuteilungsverfahren unbesetzt geblieben. »»»
Justizminister Guido Wolf setzte sich auf Bundesebene für ein Rechtsreferendariat in Teilzeit ein, da auch in der Justiz Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt werden sollte. Für die erforderliche Änderung der Juristenausbildung und des Deutschen Richtergesetzes erarbeitete er mit seinem Ministerium ein Modell, welches als Basis für einen Gesetzentwurf dienen sollte. So berichteten wir bereits im Oktober 2017 hier in den RefNews. Doch jetzt die Enttäuschung: Die Länder Brandenburg und Niedersachsen, die sich Ende 2016 für eine Öffnung des Deutschen Richtergesetzes einsetzten, lassen dieses Thema aufgrund des kürzlich erfolgten Regierungswechsels in Hannover erst einmal ruhen. »»»
