Wie es am 18.10.2017 auf der Seite Berlin.de bekannt gegeben wurde, wird die Unterhaltsbeihilfe rückwirkend ab 01.08.2017 erhöht. Und das recht deutlich! Der Betrag von 1.170,38€ wurde auf 1.245,38€ angehoben, das sind ganze 75€ mehr! »»»
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Wir haben hier schon öfter davon berichtet – vom Rechtsreferendariat in Teilzeit. Nun setzt sich auch Guido Wolf (CDU), Justizminister vom Baden-Württemberg, auf Bundesebene dafür ein. Denn die Justiz müsse ihren Beitrag zum familienfreundlichen Arbeits- und Ausbildungsverhältnis leisten. „Auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf legen wir in der Justiz großen Wert“. Da aber eine Änderung der Juristenausbildung erforderlich ist und das Deutsche Richtergesetz geändert werden muss, erarbeitete Wolf mit seinem Ministerium ein entsprechendes Modell und brachte es eine Arbeitsgruppe der Justizminister-Konferenz ein. Dieses soll nun als Basis für einen Gesetzentwurf dienen. »»»
Im September diesen Jahres wurde die Studie „Hängen die Ergebnisse der zweiten juristischen Prüfung vom Examensort ab?“ veröffentlicht, die sich mit dem Vergleich der Examensergebnisse in den einzelnen Bundesländern beschäftigt.
Ist es für das Ergebnis relevant, wo die Prüfung abgelegt wurde? Sind die Anforderungen in einem Bundesland höher als in einem anderen? Kann sich ein Bundeslandwechsel nach der ersten juristischen Prüfung auf die Examensnote positiv wie negativ auswirken?
Die Untersuchung von Lorenz Kähler, Uwe Engel und Franziska Ritter wertete Noten beider Staatsexamina von mehr als 18.400 Studenten von 2009 bis 2014 aus. Die nötigen Daten wurden von 10 Bundesländern geliefert, so ist es leider kein bundesweiter Vergleich geworden, wie ursprünglich geplant. »»»
Dass die Verwaltungsgerichte aufgrund der Massen an zu bearbeitenden Asylverfahren total überlastet sind, berichteten wir ja schon einige Male hier in den RefNews. Am 11. Oktober 2017 wurde auch bei SternTV ein Beitrag dazu ausgestrahlt, den wir Euch hier zu Teilen etwas zusammenfassen möchten.
Die VG´s müssen über jeden einzelnen Asylfall entscheiden, in dem geklagt wurde. Denn jeder hat das Recht gegen die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland Klage einzureichen. Im zweiten Quartal 2017 taten das auch 62% der abgelehnten Asylbewerbern. Und das macht sich bemerkbar! In VG Düsseldorf, dem zweitgrößten VG Deutschlands, liegt die Belastungsquote der Mitarbeiter bei über 270%. Hier werden bis zu 80% Asylverfahren bearbeitet, der Rest wird aufgeschoben. »»»