Einen auf den ersten Blick sehr erstaunlichen Beschluss hat das OVG Berlin-Brandenburg am 13.09.2016 getroffen: Das Gericht hat ein Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Referendar einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat, wenn der Referendar bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes nicht seinen gesamten Urlaub genommen hat und – das ist der überraschende Punkt – dafür selbst verantwortlich ist.

Was liegt der Entscheidung konkret zugrunde: Ein Referendar schied nach Able­gung seines zwei­ten Staats­exa­mens aus dem juri­sti­schen Vor­berei­tungs­dienst aus. Den ihm zuste­hen­den Erho­lungs­urlaub hatte er zu diesem Zeit­punkt aus eige­nem Ent­schluss (!) nicht voll­stän­dig genom­men.  »»»