Einen auf den ersten Blick sehr erstaunlichen Beschluss hat das OVG Berlin-Brandenburg am 13.09.2016 getroffen: Das Gericht hat ein Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Referendar einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat, wenn der Referendar bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes nicht seinen gesamten Urlaub genommen hat und – das ist der überraschende Punkt – dafür selbst verantwortlich ist.
Was liegt der Entscheidung konkret zugrunde: Ein Referendar schied nach Ablegung seines zweiten Staatsexamens aus dem juristischen Vorbereitungsdienst aus. Den ihm zustehenden Erholungsurlaub hatte er zu diesem Zeitpunkt aus eigenem Entschluss (!) nicht vollständig genommen. »»»