Endlich war es so weit. Nachdem ich meine Bewerbung direkt zum Bewerbungsstart am 1. März online übermittelt und anschließend auf Anfrage des International Office noch weitere Unterlagen eingereicht hatte, hieß es: warten auf eine (hoffentlich positive) Rückmeldung. Doch die Warterei zog sich zäh wie Kaugummi unter einem Pfennigabsatz. 🙁 Ab Mitte April sank die Stimmung langsam schon in den Keller, weil man während der Warterei ja auch ziemlich in der Luft hing. Es gibt zwar noch zig Dinge zu regeln bevor man für 1 Jahr ins Ausland geht, aber das macht ja alles keinen Sinn sich damit schon konkret zu befassen, bevor nicht einmal die definitive Zusage der Universität vorliegt. Verrückt genug, dass ich schon lange vor der Bewerbung eine Unterkunft fest gebucht hatte – aber für alle weiteren Schritte: da wollte ich nun doch zunächst die Zusage schwarz auf weiß vor mir haben. »»»
Nach dem Ranking zu den Durchfallquoten im Jahr 2014 gibt es heute das Ranking über die Anzahl derjeniger, die im vergangenen Jahr das zweite Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen haben.
Insgesamt wurden im Jahr 2014 ein paar Prädikate mehr vergeben als noch 2013. Der Bundesdurchschnitt stieg auf 18,8 %. Die Entwicklung in der Übersicht: »»»
In den RefNews besprechen wir regelmäßig examensrelevante Entscheidungen, die Grundlage für Klausuren oder die mündliche Prüfung im 2. Examen werden können. Dieses Mal geht es um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs – BGH, Urteil vom 5.August 2015 – 1 StR 328/15 – vorgestellt von Jeanette Will.
1. Sachverhalt (gekürzt und vereinfacht)
A und B treffen sich mit weiteren Personen in der Wohnung des A, um diverse Drogen zu konsumieren. Nach einiger Zeit stellt A auch eine Flasche gefüllt mit dem Industriereiniger GBL (Gammabutyrolacton) zur Verfügung. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Mittel nur verdünnt eingenommen werden darf, und trinkt selbst zwei bis drei Milliliter verdünnt mit einem halben Liter Wasser. »»»

In der letzten Woche wurden vom Bundesjustizamt die Zahlen zum Zweiten Staatsexamen 2014 veröffentlicht. Wir haben die aktuellen Zahlen aufbereitet und insbesondere bereits unsere Infoseiten zum Rechtsreferendariat aktualisiert. Dort findest Du zu jedem Bundesland auch einen Verlauf der Examensergebnisse in den letzten 10 Jahren.
Nun haben wir ein Ranking zu den Durchfallquoten aufgestellt und uns die Entwicklung zu 2013 angeschaut. »»»
Am 03. Mai 2016 findet zum sechsten Mal der Fakultätskarrieretag der Juristischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen statt. Auch für Rechtsreferendare besteht die Möglichkeit, sich an den Messeständen in der „Unteren Wandelhalle der neuen Aula (EG)“ mit Kanzleien, Unternehmen und weiteren Ausstellern auszutauschen.
Begleitet wird die Veranstaltung durch ein Rahmenprogramm mit Fachvorträgen, Bewerbungscoachings sowie weiteren Services rund um das Thema „frühzeitige Kontakte zu zukünftigen Arbeitgebern“. Alle weiteren Infos findest Du auf der Seite des Veranstalters myjobfair!
Vor kurzem hatten wir berichtet, dass im Saarland die Gebühren für einen Verbesserungsversuch im 2. Examen erhöht wurden. Wir wurden nun freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Länder im GPA-Bezirk – also Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein – die zu zahlenden Gebühren für einen Verbesserungsversuch angepasst haben.
Bislang mussten Referendare grundsätzlich 600 Euro für das erneute Schreiben der Klausuren zahlen. Dieser im Ländervergleich (siehe hierzu die Ausführungen auf Protokolle-Assessorexamen.de) bereits stolze Preis wurde nun nochmals erhöht, und zwar auf 740 Euro! »»»
Wie wichtig ein gutes Abschneiden bei den Klausuren im zweiten Staatsexamen für die Abschlussnote ist, ist jedem Referendar bekannt. Für ein zufriedenstellendes Klausurergebnis ist es erforderlich, das erlernte Wissen im entscheidenden Moment auch abrufen zu können. Und allzu oft ist genau das das Problem: Beim Lernen noch gewusst, in der Klausur nicht parat.
Damit das nicht passiert, hilft es, das Klausurenschreiben selbst zu üben und damit auch die Anwendung des Gelernten im konkreten Fall zu überprüfen. Die Rechnung ist ganz einfach: Je vertrauter einem die Prüfungssituation ist, desto besser ist der Zugang zu dem angeeigneten Wissen. »»»
…denn das könnte schwerwiegende Konsequenzen haben! Dies musste eine Referendarin erfahren, die mit der Note in ihrem Stationszeugnis unzufrieden war. Ihr ausbildender Staatsanwalt hatte ihre Leistung mit einem „befriedigend“ bewertet.
Damit war die Referendarin jedoch ganz offensichtlich nicht einverstanden. Sie entschied sich, ihrem Ausbilder eine E-Mail zu schreiben, was letztlich dazu führte, dass sie nun erst einmal keine Anwaltszulassung bekommt. Denn der Text der E-Mail hatte es laut FAZ online in sich! »»»
Die IQB Career Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist einer der führenden Recruiting-Dienstleister für Akademiker in Deutschland. 1996 gegründet, bieten wir heute jährlich rund 30 Karriere-Events mit einer für Bewerber wie Unternehmen nutzerfreundlichen Online-Bewerbungslogistik an.
Am 10. Mai 2016 findet die JURAcon Frankfurt wieder statt – eine der größten Karrieremessen für Juristen in Deutschland! »»»
Wir haben Informationen dazu erhalten, wann und unter welchen Bedingungen die Juristen in Niedersachsen einzelne Klausuren erneut schreiben dürfen, die von dem Verkauf der Examenssachverhalte durch einen Richter am LJPA betroffen waren (wir berichteten ausführlich in den RefNews): Danach ist als Klausurtermin der Januar 2017 festgelegt worden. Die ggf. dann noch durchzuführende mündliche Prüfung wird dann im Mai 2017 stattfinden.
Dies hat das LJPA Niedersachsen den betroffenen Referendaren per Schreiben in der vergangenen Woche mitgeteilt. »»»