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  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

 / Hamburg / Schleswig-Holstein / Vor dem Referendariat

Hamburg: Anstieg der Wartezeit

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In Hamburg muss man mit einem „mittelprächtigen Examen“ wieder länger auf einen Referendarplatz warten. Lag die niedrigste Gesamtpunktzahl in den Einstellungsterminen Juni und August 2011 auf dem Minimum von 6,49 Punkten, ist diese Punktzahl in den letzten Durchgängen wieder auf knapp 10 Punkte angestiegen. Die Wartezeit für Kandidaten, die ein ausreichendes 1. Examen haben, beträgt daher momentan knapp 2 Jahre.

Dabei ist es unerheblich, ob man mit vier, fünf oder sechs Punkten aus dem ersten Examen gegangen ist. Jeder wird zum Start des Bewerbungsverfahrens per se mit der Mindestpunktzahl von 6,49 Punkten gelistet. Anschließend erhält man pro sechs Monate Wartezeit einen Punkt zusätzlich.

Keine Wartezeit in Schleswig-Holstein

Wer örtlich flexibel ist, kann eventuell nach Schleswig-Holstein ausweichen (und in Hamburg wohnen). Dort wird laut Infos auf der Homepage des Justizministeriums derzeit jedem Bewerber ein Referendarplatz angeboten.

In Schleswig-Holstein wurde zudem die Bewerbungsfrist gelockert. Grundsätzlich muss die Bewerbung mindestens 2 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig beim OLG vorliegen, um berücksichtigt werden zu können. Nun gibt das Justizministeriums bekannt, dass aufgrund der wenigen Bewerbungen auch eine Bewerbung bis zum 15. des Folgemonats noch ausreichend ist.

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren und zum Referendariat findest Du auf unseren Infoseiten zum Vorbereitungsdienst in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Der Artikel wurde am 4. April 2012 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.