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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 14/2025
Mittwoch, der 02.04.2025
     

Die Qual der Wahl mit der Wahlstation
von

Dies wird nun mal ein kleiner Aufruf an euch, meine mehr oder weniger fleißigen Leser (und solche die vielleicht wen kennen, der wen kennt, der hier oder dort war 😉 ): So langsam möchte und muss ich mich mal entscheiden, wo meine Wahlstation Ende 2013 absolviert werden soll, insbesondere wenn ich die Station wirklich im Ausland verbringen möchte, denn das ganze bedarf dann ja doch einiger Planung und Organisation, die ich ungern auf dem letzten Drücker und in der dann doch eher heißen Vor-Examensphase noch erledigen möchte…  »»» 

Abschlussverfügung…ähhh -bericht
von

Sorry an alle Leser (sofern es euch noch gibt?!?!), dass ich so lange nichts hab von mir hören lassen. Die Sache ist nur: es hat nichts sonderlich Interessantes gegeben, über das es sich zu schreiben gelohnt hätte. Mein Alltag bestand im Wesentlichen daraus einmal wöchentlich zur Arbeitsgemeinschaft zu fahren, den Sitzungsdienst wahrzunehmen (inkl. Handakten vor-/nachbesprechen) und meine – vom Ausbilder erhaltenen – Akten zu bearbeiten.  »»» 

Warum heißt das OLG in Berlin Kammergericht?
von

Das Kammergericht Berlin (KG) – Ausbildungsgericht der Rechtsreferendare in Berlin. Aber warum heißt es nicht, so wie alle anderen Ausbildungsgerichte in Deutschland, Oberlandesgericht?

Zugegeben, als ich erstmals den Begriff Kammergericht las, war ich mir nicht sicher, ob es sich nun um ein Landgericht oder irgendeine andere Gerichtsbarkeit handelt.  »»» 

von Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB
Als eine der größten Anwaltskanzleien in Darmstadt und Umgebung sind wir bundesweit tätig und in unserem Sektor führend. Wir bilden das gesamte Spektrum einer Wirtschaftskanzlei ab, bereichert um die besonderen Themen der Sozialwirtschaft – rund um Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Krankenhäuser. Wir suchen regelmäßig Referendar:innen in der Anwalts- oder Wahlstation.
30 Tage Erholungsurlaub (altersunabhängig) für Referendare in NDS
von

Vor kurzem landete ein äußerst erfreuliches Rundschreiben vom OLG in meinem E-Mail-Postfach. Meinen Kollegen und mir wurde mitgeteilt, dass das OLG aufgrund einer in Aussicht gestellten Änderung der Nds. Erholungsurlaubsverordnung in Folge des Urteils des BAG (9 AZR 529/10) allen Referendarinnen und Referendaren, die in den Jahren 2011 und 2012 Anspruch auf Erholungsurlaub erworben haben, unabhängig vom Lebensalter nunmehr 30 Arbeitstage Erholungsurlaub für jedes Ausbildungsjahr erteilt wird.  »»» 

Rollenspiele bei der Richtereinstellung

Mit einem guten Ergebnis im zweiten Examen hat man lediglich die erste Hürde genommen, falls der Traumjob Richter lautet. In den meisten Bundesländern werden anschließend geeignete Bewerber zum Assessment Center geladen und auf ihre Tauglichkeit geprüft.

Das AC ist auch keine „Standard“-Veranstaltung, durch das jeder kommt, der sich einigermaßen gut anstellt.    »»» 

Familienzuschlag im Rechtsreferendariat

Vor kurzem erhielten wir per E-Mail die Anfrage einer verheirateten Juristin, die wissen wollte, welche Länder einen Familienzuschlag an Rechtsreferendare zahlen. Bei der letzten Überarbeitung unserer Infoseiten zum Rechtsreferendariat haben wir explizit danach recherchiert und unsere Informationen insofern ergänzt. Das Ergebnis: Ein solcher Zuschlag wird in fast allen Ländern gezahlt; zumindest ein Bundesland gewährt Referendaren dagegen keinen Zuschlag.  »»» 

Keine (umfassende) Examensvorbereitung durch Referendariat?

Viel beachtet hat das VG Göttingen am 20.9.2012 in der Hauptsache (Az. 4 A 258/09) geurteilt, dass das von der Uni Göttingen verhängte Hausverbot gegen juristische Repetitorien rechtmäßig ist. Mal ganz abgesehen davon, ob dieses Urteil nun überzeugt oder nicht, vermag die Urteilsbegründung doch an einer Stelle zu überraschen: Die gegen das Hausverbot klagenden Repetitorien hatten sich u.a. auf ein Urteil des BVerwG berufen, in dem es um die Nebentätigkeit eines Richters als Repetitor für das 2. Examen geht.  »»» 

Änderung der HilfsmittelVO in Bayern

Das Landesjustizprüfungsamt Bayern gibt auf seiner Internetseite eine Änderung der zulässigen Hilfsmittel im 2. Examen bekannt. Danach tritt am 01. Februar 2013 eine Änderung in Kraft, nach der das Hilfsmittel „Polizeiaufgabengesetz von Berner/Köhler“ ersatzlos wegfällt.

Bayern war bislang das einzige Land, in dem dieses Buch als Hilfsmittel im 2. Staatsexamen zulässig war.  »»» 

Weiterer Erfahrungsbericht zum Speyer-Semester

Auf den Seiten des OLG Rostock haben wir einen weiteren Erfahrungsbericht zum sogenannten „Speyer-Semester“ gefunden. Dieses Ergänzungsstudium für Referendare an der Universität Speyer ist in allen Bundesländern als Ausbildungsstelle anerkannt.

Der Referendar Joachim Bingenheimer hat seine Verwaltungsstation an der Uni Speyer verbracht und empfiehlt, das Speyer-Semester in Erwägung zu ziehen.  »»» 

Examenstermin Oktober 2012

Und hier die Zusammenfassung der Sachverhalte aus dem Oktober 2012, so wie sie im Forum bei Juraexamen.com diskutiert wurden:

Z1-Klausur

Kl. macht Mietvertrag mit Bekl. zu 3). Dieser lässt auch seinen Sohn (Bekl. zu 1) und seinen Bruder (Bekl. zu 2) mit einziehen.

Von Dez. 2011 bis Febr. 2011 wird keine Miete bezahlt. Als der Kl. irgendwann im Okt. 11 erfährt, dass auch B1 und B2 mit in der Wohnung wohnen, kündigt er mit Schreiben vom 26.10.2011 fristgerecht bis 31.01.2012.  »»»