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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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  Ausgabe 14/2025
Donnerstag, der 03.04.2025
     

Der Ablauf einer mündlichen Prüfung in NRW

Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung gehört nicht nur, dass man sich die Protokolle zu den Prüfern besorgt und durcharbeitet sowie den Prüfungsstoff nochmals wiederholt. Man sollte sich auch mit dem „Drumherum“ beschäftigen und sich darüber informieren, wie genau der Tag der mündlichen Prüfung ablaufen wird.

Ein ehemaliger Referendar aus NRW  hat den Tag der Prüfung ausführlich beschrieben.   »»» 

Merke: Ohne Krawatte keine Verhandlung!

Der Krawattenstreit ist neu entbrannt! Wie schon vor gut zwei Jahren, hat nun ein Münchner Richter einen Verteidiger, der ohne Krawatte im Saal erschienen war, aus dem Gerichtssaal verwiesen. Der Anwalt hatte die schwarze Robe über sein weißes Hemd angezogen, aber auf die weiße Krawatte verzichtet. Der Richter gab daraufhin dem Verteidiger eine Minute Zeit, „um sich in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen“. Doch der Anwalt weigerte sich.  »»» 

Veranstaltungshinweis: Perspektivtag Sozialrecht

Auf eine interessante Veranstaltung für Referendare weist der Bielefelder Kompaktkurs auf seiner Internetseite www.kompaktkurs.de (dort unter Aktuelles -> Veranstaltungen zum Rechtsreferendariat) hin: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen lädt ein zum „Perspektivtag Sozialrecht für Rechtsreferendare, Assessoren und Studenten“.

Die Veranstaltung beim Landessozialgericht informiert über Berufsperspektiven im Sozialrecht.  »»» 

von Universalschlichtungsstelle des Bundes
Branchenübergreifend Verbraucherstreitigkeiten mit Unternehmen neutral und unabhängig schlichten, auch grenzübergreifend: Das ist seit 2016 unsere Aufgabe. Ein Schlichtungsverfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Möglichkeit, den Streit schnell, unkompliziert und kostenlos beizulegen. Es gibt 29 Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland mit jährlich zehntausenden Anträgen. Viele sind auf bestimmte Branchen spezialisiert. Wir helfen dabei, die richtige Schlichtungsstelle zu finden. Aber auch bei einer relativ guten Abdeckung der Bereiche gibt es Lücken. Dort, wo es diese gibt, kommen wir als Auffangschlichtungsstelle ins Spiel. Grundlage ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).