In nahezu allen Bundesländern muss man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten. Nur in Ausnahmefällen ist die zweite Strafrechtsklausur im Examen keine Aufgabe aus dem Revisionsrecht, sondern ein strafrechtliches Urteil.
Passend dazu findet sich auf der Seite juraexamen.info seit Kurzem eine Rezension zum revisionsrechtlichen Standard-Buch von Russack. Und das Fazit fällt positiv aus. »»»