In der zivilrechtlichen Anfänger-AG triezte einen der Ausbilder mit allerlei kostenrechtlichen Problemen, insb. der Baumbach´schen Formel, fiktiven Streitwerten und uneinheitlichen Kostenentscheidungen. Wie selbstverständlich setzte man zur Lösung dieser Fälle seinen Taschenrechner ein. Niemand hatte dagegen etwas einzuwenden.
Das Landesjustizprüfungsamt NRW ist jedoch bei dieser Frage ganz anderer Ansicht: »»»