Ein Fachbegriff unter Referendaren ist das „Tauchen“. Damit ist gemeint, im letzten Ausbildungsabschnitt vor den Klausuren möglichst von Stationsarbeit beim Anwalt verschont zu bleiben. Also „Urlaub“ zum Lernen. Heute wollte ich mal berichten, wie meine Kollegen und ich das mit dem Tauchen so halten. Es gibt da aus meiner Sicht drei verschiedene Modelle:
– Der Taucher: Er hat sich umgehört, bei welchem Anwalt man so gut wie nichts tun muss. »»»