Wer sich nach dem 2. Staatsexamen als Rechtsanwalt selbständig machen möchte, kommt in der Regel nicht umhin, sich durch Fachanwaltschaften zu spezialisieren. Denn der Anwaltsmarkt ist eng und Fachanwaltstitel helfen dabei, sich zukünftigen Mandanten zu empfehlen.
Das Anwaltsparlament fordert nun eine Reform der abschließenden Prüfung der Fachanwaltskurse. Bislang ist es Sache der Anbieter der Fachanwaltskurse, den Kandidaten die theoretischen Kenntnisse zu vermitteln sowie Klausuren als Leistungsnachweise zu stellen und zu korrigieren. »»»