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  Ausgabe 01/2025
Donnerstag, der 02.01.2025
     

Examen im April

In diesem Monat schreiben Referendare aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, den Nord-Ländern (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein), Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt die Klausuren zum zweiten Examen. Los ging es für die meisten bereits vor den Osterfeiertagen. Nächste Woche folgen die letzten vier Klausuren des Durchgangs.

Und auch diesen Monat wird wieder intensiv über die Klausuren diskutiert. Es gibt einen Thread im Jurawelt-Forum und eine weitere Diskussion im Forum von Juraexamen.com. Außerdem finden sich Berichte zu den Sachverhalten der Klausuren aus Sachsen-Anhalt im Blog „Kopfgedanken„. Wir haben die Infos aus dem Netz wieder sortiert, zusammengefasst und in unsere Kategorie „Was lief in den Klausuren“ eingestellt!

Examenstermin April 2010: Die 4 Zivilrechtsklausuren

Auch zu den Zivilrechtsklausuren werden mehr die Lösungen als Hinweise zu den Sachverhalten gepostet. Daher nur folgende kurze Hinweise zu den Klausuren.

Z1-Klausur:

Heute Z1 als Urteil.
Bereicherungsanspruch auf Ersatz von Kosten, die Kl nach Abschleppen vom Supermarkt-Parkplatz, der dem Bekl gehörte, bezahlen musste. Allerdings war ein Inkassounternehmen und das Abschleppunternehmen „zwischengeschaltet“. Das Ganze lief aufgrund eines generellen Vertrages, also kein Auftrag des Bekl.

Prozessual war wenig drin: Min. Zuständigkeits-P; zus. war gleich Antrag auf Erteilung einer Klausel + Zustellung mit gestellt worden.

Z2-Klausur:

also V stellt nen internetangebot, 13.000 für porsche….93 tkm, zulassung 04

drinnen stand interieur noch putzen, kleine lackschäden….

K ruft an…die unterhalten sich, V macht K angebot, dass 1000 euro weniger, wenn gewährleistungsausschluss in kv drin…..schickt kv zu, K unterschreibt einfach….zahlt 3000 an…
ne woche später zu V, sieht nen schwimmbecken…..also wasserschaden mit rissen im leder, keinen schalthelber große lackkratzer….

K sagt, das ist das letzte und sagt, will er nicht….will geld zurück
V sagt, is nicht….vertrag is vertrag, so schlimm isses mit den mängeln nicht….

schreiben hin und her….K hat neues auto gesehen und will jetzt auch noch 9000 extra…

neuer porsche kostet 21000 und hat zurlassung drei jahre später und 40000 weniger

Z3- und Z4-Klausur:

Bei diesen beiden Klausuren machen wir es uns einfach und verweisen auf die sehr guten Sachverhaltszusammenfassungen im Blog „Kopfgedanken“, abrufbar über folgende Links:

http://kopfgedanken.wordpress.com/2010/04/12/zr-3-zwangsvollstreckungsrecht/

http://kopfgedanken.wordpress.com/2010/04/13/zr-4-anwaltsklausur/

Examenstermin April 2010: Die 2 Strafrechtsklausuren

Als S1-Klausur gab es eine Revision aus staatsanwaltlicher Sicht. S2 war eine klassiche Anklage, wobei die Begleitverfügung erlassen war.

S1-Klausur:

Die „Salzpudding-Entscheidung des BGH“ – vgl. http://www.verlag-rolf-schmidt.de/fileadmin/vrs/wissen/2006/aktuelles_IV_2006.pdf

In der Anklageschrift und im Urteil sowie im Bearbeitervermerk waren kleine Fehler eingebaut, die man rechtlich würdigen musste. Man sollte die Frage herausarbeiten, ob eine Revision erfolgsversprechend ist. In der Examensklausur hat die Staatsanwaltschaft wegen Mord angeklagt, bekommen hat sie aber nur 2 Jahre ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Weiter war anzusprechen, Verletzung des Öffentlichkeitsgebots, Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung, Ablehnung der Videovernehmung, Ablehnung von § 56 II Bewährung bei Verurteilung zu 2 Jahren, Verlesung einer Einlassung des Angeklagten durch seinen Verteidiger???

S2-Klausur:

Zur zweiten Strafrechtsklausur finden sich weniger Hinweise zum Sachverhalt, sondern nur Hinweise zur möglichen Lösung. In jedem Fall war die Klausur mal wieder sehr lang!

Beschuldigter A:
Das Geschehen im Zug habe ich als Raub eingestuft. Ich halte § 239a nicht für einschlägig.

– § 249 I bzgl. der Schuhe. Den Kassenbon + Karton habe ich weggelassen.
-Gewalt (-)
-Drohung(-) durch die Worte….das würde ich mir nochmal überlegen und das mit dem Genickbruch.

-§§ 244 I Nr. 1b (da nur Spielzeugpistole), 252
Hier ging es um geringwertige Sachen: 2 Weinflaschen

-§§ 263 I , II, 22, 26 Anstiftung zum versuchten Betrug

Beschuldigter B:

– §§ 263 I, II, 22 Versuchter Betrug

Da ich § 239a nicht angenommen habe, habe ich beim Schöffengericht des LG OL Anklage erhoben.

von Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB
Als eine der größten Anwaltskanzleien in Darmstadt und Umgebung sind wir bundesweit tätig und in unserem Sektor führend. Wir bilden das gesamte Spektrum einer Wirtschaftskanzlei ab, bereichert um die besonderen Themen der Sozialwirtschaft – rund um Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Krankenhäuser. Wir suchen regelmäßig Referendar:innen in der Anwalts- oder Wahlstation.
Rechtsreferendare in der Türkei: Generation Praktikum
von

Auf den Seiten des SWR2 findet sich ein sehr interessantes Interview mit drei türkischen „Rechtsreferendarinnen“ in Istanbul. Der Ablauf des einjährigen Referendariats wird dort folgender Maßen beschrieben: In den ersten 6 Monaten werden verschiedene Stationen bei Gericht durchlaufen, anschließend folgen 6 Monate Kanzleitätigkeit. Am Ende steht, ebenso wie bei uns, das Examen.

Der große Unterschied zum deutschen Referendariat ist der Status: Kein öffentlicher Dienst winkt, vielmehr haben die Juristen den Status eines Praktikanten. Dies zeichnet sich wohl insbesondere beim Gehalt ab: Die Interviewten berichten über sporadische Geldübergaben von nicht einmal 50 Euro im Monat und beschreiben das Ganze eher als Taschengeld.

Das vollständige Interview ist hier zu lesen.

Stellenbörse im DAV-Haus am 20.04.

Nach der Stellenbörse im November letzten Jahres, auf die wir ebenfalls an dieser Stelle hingewiesen hatten, findet die nächste Stellenbörse am 20. April im DAV-Haus in Berlin (Littenstraße 11, 10179 Berlin) statt. Die Stellenbörse wird jeweils zwei Mal im Jahr vom Deutschen Anwaltverein gemeinsam mit u.a. dem Berliner Anwaltsverein und dem Personalrat der Referendare Berlin veranstaltet.

Die Veranstaltung bietet Studierenden, Referendaren und Assessoren die Gelegenheit, mit Kanzleien aus Berlin und Umgebung ins Gespräch zu kommen und sich insbesondere auch über die angebotenen Anwaltsstationen zu informieren. Interessierte werden gebeten, sich telefonisch unter 030 7 26 15 21 88 oder per Mail „buchholz[at]anwaltverein.de“ anzumelden, damit für sie Namensschilder vorbereitet werden können. Wer bei seinen Gesprächspartnern einen bleibenden Eindruck hinterlassen möchte, wird gebeten, Bewerbungsunterlagen mitzubringen.

Auf der Seite www.anwaltausbildung.de werden unter „Aktuelles“ ab dem 12. April 2010 eine Liste der Kanzleien online gestellt, die an der 11. Stellenbörse teilgenehmen werden. Einen Eindruck von der letzten Stellenbörse im November 2009 gibt ein kurzes Video auf der Seite des Berliner Anwaltsvereins.

Alles weitere zu dieser Veranstaltung sowie viele weitere interessante Veranstaltungstipps für Referendare findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!

Richter auf Probe: Einstellungsvoraussetzungen

Nach der Aktualisierung unserer Übersichtsseiten zum Rechtsreferendariat haben wir auch die Infoseiten zu den Richter-Einstellungsvoraussetzungen auf den neuesten Stand gebracht. Auch in diesem Bereich hat sich allerdings nicht allzu viel getan. Es gab nur wenige Änderungen.

So hat Sachsen seine Anforderungen an Bewerber etwas erhöht: Vorausgesetzt werden nun mindestens 9,00 Punkte in der zweiten Staatsprüfung (vormals 8,50 Punkte). Dagegen scheinen in Hessen wieder vermehrt Richter eingestellt zu werden. Dort wurde der Zusatz, dass eine Bewerbung realistischer Weise nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Bewerber in beiden Examina zusammen gerechnet 19 Punkte erzielt hat, gestrichen. Voraussetzung ist jetzt wieder „lediglich“ eine Gesamtpunktzahl von 17 Punkten, wobei das zweite Examen mit mindestens 8,00 Punkten bestanden wurde.

Schließlich hat das OLG Hamm eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zum Einstellungsverfahren veröffentlicht. Anhand dieses PDF-Dokuments kann man sich als Bewerber einen guten Eindruck dazu verschaffen, welche Aufgaben einen beim Assessment Center beim OLG Hamm erwarten.

Update: Am 01.04. erschien in der NJW eine Stellenanzeige mit der das LAG Düsseldorf nach Proberichtern sucht! Bewerbungen sind innerhalb der nächsten zwei Wochen seit Veröffentlichung der Anzeige zu richten an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf. Grundsätzliches zur Bewerbung findest Du in einem Merkblatt, das auf der Seite des LAG abrufbar ist.

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

EXKLUSIV NUR AUF JURISTENKOFFER.DE!

» Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Bundesländer,
» nützliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie insbesondere
» detaillierte Protokolle von Juristen, die bereits ein solches Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

Sichere Dir jetzt das Insider-Dossier und erreiche so das Ziel, Richter bzw. Staatsanwalt zu werden! Alle Infos zum Insider-Dossier findest Du auf dieser Seite.