Nach der Aktualisierung unserer Übersichtsseiten zum Rechtsreferendariat haben wir auch die Infoseiten zu den Richter-Einstellungsvoraussetzungen auf den neuesten Stand gebracht. Auch in diesem Bereich hat sich allerdings nicht allzu viel getan. Es gab nur wenige Änderungen.
So hat Sachsen seine Anforderungen an Bewerber etwas erhöht: Vorausgesetzt werden nun mindestens 9,00 Punkte in der zweiten Staatsprüfung (vormals 8,50 Punkte). Dagegen scheinen in Hessen wieder vermehrt Richter eingestellt zu werden. Dort wurde der Zusatz, dass eine Bewerbung realistischer Weise nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Bewerber in beiden Examina zusammen gerechnet 19 Punkte erzielt hat, gestrichen. Voraussetzung ist jetzt wieder „lediglich“ eine Gesamtpunktzahl von 17 Punkten, wobei das zweite Examen mit mindestens 8,00 Punkten bestanden wurde.
Schließlich hat das OLG Hamm eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zum Einstellungsverfahren veröffentlicht. Anhand dieses PDF-Dokuments kann man sich als Bewerber einen guten Eindruck dazu verschaffen, welche Aufgaben einen beim Assessment Center beim OLG Hamm erwarten.
Update: Am 01.04. erschien in der NJW eine Stellenanzeige mit der das LAG Düsseldorf nach Proberichtern sucht! Bewerbungen sind innerhalb der nächsten zwei Wochen seit Veröffentlichung der Anzeige zu richten an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf. Grundsätzliches zur Bewerbung findest Du in einem Merkblatt, das auf der Seite des LAG abrufbar ist.
Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:
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Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.
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