Als Referendar hat man zumindest in Niedersachsen und NRW die Gelegenheit, sich für die Teilnahme an Seminaren zu melden. Oftmals sind dies Veranstaltungen für Praktiker, für die sich zumindest auch Referendare anmelden dürfen. Da die Plätze dann aber beschränkt sind, braucht man etwas Glück, um tatsächlich teilnehmen zu können.
In Niedersachsen veranstaltet das Justizministerium Anfang Mai auf Norderney ein Seminar speziell für Referendare. Thema: „Tatsachenfeststellung vor Gericht“. Die Referendare sollen durch das Seminar einen Einblick in die examens- und praxisrelevanten Aspekte der Vernehmungs- und Glaubwürdigkeitslehre erhalten und damit ein Instrumentarium für den Umgang mit Partei- und Zeugenaussagen kennen lernen. Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen steht dabei auch die Umsetzung des Erlernten an Hand praktischer Übungen auf dem Programm.
Hier die wichtigsten Informationen:
Ort und Zeit
Das Seminar beginnt am 10.05.2010 um 17.00 Uhr und endet am 12.05.2010 mittags. Tagungsstätte ist das Jugendheim des Landkreis Lippe, Lippestr. 12-15, 26548 Norderney.
Teilnahmebedingungen
Es handelt sich um eine dienstliche Veranstaltung, für die kein Sonderurlaub beantragt werden muss. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Reisekosten werden nicht übernommen und müssen selbst getragen werden. Die Unterbringung erfolgt in Zwei- bis Vierbettzimmern und kostet inklusive Vollpension insgesamt 64,00 Euro. Die Bezahlung erfolgt im Voraus an das Jugendheim.
Kontakt und Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis zum 26. März 2010 unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer derzeitigen Station möglichst per E-Mail unter folgender Anschrift an:
Nieders. Justizministerium, Ref. 106, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover
E-Mail: beate.koehler@mj.niedersachsen.deDie Anmeldung ist verbindlich. Eine spätere Absage kann Stornokosten verursachen, wenn der Teilnahmeplatz nicht mehr anderweitig besetzt werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Köhler, Tel: 0511/ 120-5136
Teilnehmerauswahl
Die Zahl der Teilnehmer ist auf 25 begrenzt. Die Erfahrung zeigt, dass die Zahl der Anmeldungen die Teilnehmerzahl um ein Vielfaches übersteigt. Die Teilnehmerauswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Bewerber, die bereits eine Absage erhalten haben und sich in der letzten Pflichtstation (Rechtsanwaltsstation) befinden.
- Bewerber, die sich in der Rechtsanwaltsstation (letzte Pflichtstation) befinden.
- Bewerber, die bereits eine Absage erhalten haben, wobei sich die Einordnung innerhalb dieser Gruppe danach richtet, in welcher Station die Bewerber sind, wobei diejenigen, die in der Stationsausbildung am weitesten fortgeschritten sind bevorzugt werden.
- Eingangsdatum der Anmeldung.