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  Ausgabe 14/2025
Mittwoch, der 02.04.2025
     

Revision oder Urteil: Was läuft als S2-Klausur

Im Rahmen der Examensvorbereitung wird immer heftig diskutiert, was wohl im eigenen Klausurendurchgang als S2-Klausur laufen wird. Soll man sich eher auf das Thema Revision oder doch auf ein strafrechtliches Urteil vorbereiten.

Wie schon für das letzte Jahr können wir nun auch für das Jahr 2009 zeigen, welcher Klausurtyp wann und wie oft lief.

Die S2-Klausuren im Jahr 2009

Urteil: Juli, September

Revision: Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, August, Oktober, November, Dezember

Und zum Vergleich die S2-Klausuren im Jahr 2008

Urteil: März, September und Dezember

Revision: Januar, Februar, April, Mai, Juni, Juli, August, Oktober und November

Ergebnis des Ganzen

Im Endeffekt zeigen zumindest diese beiden Jahre keine Tendenz, in welchem Monat mit einem Urteil zu rechnen ist und wann Revisionen laufen. Man kann aber immerhin sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Revision im Examen bearbeiten zu müssen, deutlich höher ist, als die Wahrscheinlichkeit, dass ein Strafurteil zu entwerfen ist.

Vorauflagen für die Referendarausbildung bei Gericht

In den letzten Wochen sind der Palandt, der Fischer und der Baumbach/Hopt in neuer Auflage erschienen. Die Vorauflagen, die für die Ausbildung bei Gericht während des Referendariats vollkommen ausreichen, könnt ihr bei uns im Shop erwerben.

Die Quote der Prädikatsexamina im Jahr 2008

Vergangene Woche haben wir Euch bereits das (vorläufige) Ranking für die Durchfallquoten der Länder im Jahr 2008 aufgestellt. Heute gibt es die Liste, wie sich die Anzahl an Prädikatsexamina in den Ländern entwickelt hat.

Trotz der Praxis in Bayern und Sachsen auch das „kleine Prädikat“ dazu zu zählen, haben wir nur die Examina ab dem vollbefriedigend berücksichtigt. Und danach sieht das Ranking folgendermaßen aus:

  1. Hamburg: 34,1 %
  2. Rheinland-Pfalz: 21,8 %
  3. Berlin: 20,1 %
  4. Nordrhein-Westfalen: 20,06 % (+ 2,64 %)
  5. Hessen: 19,1 %
  6. Schleswig-Holstein: 16,8 %
  7. Bayern: 15,88 % (+ 0,8 %)
  8. Niedersachsen: 15,31 % (+0,01 %)
  9. Baden-Württemberg: 14,88 % (+ 3,18 %)
  10. Saarland: 14,69 % (- 3,01 %) 
  11. Bremen: 13,6 %
  12. Brandenburg: 12,7 %
  13. Sachsen-Anhalt: 12,09 % (+ 5,39 %)
  14. Thüringen: 11,81 % (+ 1,61 %)
  15. Sachsen: 9,76 % (+ 1,76 %)
  16. Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %

Mit grau eingefügt haben wir wiederum die Länder, die noch keine aktuellen Zahlen veröffentlicht haben. Die dort angegebenen Zahlen sind die aus 2007. Sobald alle Zahlen für 2008 verfügbar sind, werden wir das Ranking vervollständigen.

Weitere Statistiken zu Durchfallquoten, Anzahl an Prädikatsexamina, Wartezeiten und Höhe der Unterhaltsbeihilfe findest Du auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

von Fachanwaltskanzlei Behrens
Wir beraten als Fachanwaltskanzlei Privatpersonen und Unternehmen auf den Gebieten des Miet-, Immobilien-, Arbeits- und Erbrechts. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten fair, ehrlich und objektiv zu beraten. Unser neueingerichtetes Notariat befindet sich im Aufbau. Wir pflegen einen kollegialen und wertschätzenden Umgang miteinander, da uns unser Betriebsklima am Herzen liegt. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n: engagierten Rechtsreferendar (m/w/d) für die Rechtsanwalts- und Wahlstation zur Verstärkung unseres Teams für unsere Kanzlei in Schwarzenbek. Sie erwartet eine praxisnahe Ausbildung mit Fokus auf Arbeits-, Miet- und Erbrecht.
„Bücher von Juristen, für Juristen und über Juristen“

Wer noch auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken ist: Bücher gehen immer und die FTD hat in einem Artikel gleich fünf „Bücher von Juristen, für Juristen und über Juristen“ vorgestellt, die sich als Geschenk lohnen!

In der Liste findet sich der Anwaltsthriller, ein Buch über die Welt und das Wirken eines Strafverteidigers, ein Roman über einen Einserjuristen in der NS-Zeit, ein Buch über einen Richter in Schwierigkeiten und eine Sammlung juristischer Sprachunfälle…

  • „Der Anwalt“ von John Grisham | Heyne 2009 | 448 Seiten | 21,95 Euro | ISBN 783453266155
  • „Verbrechen“ von Ferdinand v. Schirach | Piper 2009 | 208 Seiten | 16,95 Euro | ISBN 9783492053624
  • „Letzte Haut“ von Volker Harry Altwasser | Matthes und Seitz | 476 Seiten | 22,80 Euro | ISBN 9783882217445
  • „Senyoria“ von Jaume Cabré | Suhrkamp 2009 | 443 Seiten | 24,80 Euro | ISBN 9783518421024
  • „Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau“ von
    Wilfried Ahrens | C.H. Beck 2009 |158 Seiten | 6,00 Euro | ISBN 9783406586972

Eine ausführlichere Beschreibung der Bücher (inklusive positiver und evtl. auch negativer Kritik) findest Du in dem oben verlinkten Artikel der FTD.

Sächsische Rechtsreferendare erhalten ihre Zeugnisse

Die folgende Pressemitteilung zeigt, dass es Vorteile hat, wenn man in einem Bundesland sein Referendariat macht, in dem nur zwei Mal im Jahr Examen geschrieben wird. In NRW erhält man das Zeugnis per Post und muss Glück haben, dass der Postbote die Aufschrift „Bitte nicht knicken“ ernst nimmt!

Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Guter Jahrgang“

106 Kandidaten haben in den letzten Wochen mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ihre Ausbildung zum Juristen erfolgreich abgeschlossen – Am Samstag werden die Zeugnisse überreicht.

Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Ich gratuliere den angehenden Juristen. 2009 war ein wirklich guter Jahrgang. Die Ergebnisse der diesjährigen Zweiten Juristischen Staatsprüfung belegen die hohe Leistungsfähigkeit der im Freistaat Sachsen ausgebildeten jungen Juristinnen und Juristen. Der Ausbildung des juristischen Nachwuchses kommt im Freistaat eine große Bedeutung zu. Es lohnt sich, die Referendarsausbildung in Sachsen zu machen.“

[…]

Die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes, Andrea Franke, überreicht am 12. Dezember 2009 im Rahmen einer Feierstunde im art´ otel, Dresden, den Absolventen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ihre Zeugnisse. Der Zeugnisübergabe wird ein festlicher Ball folgen.

Die Durchfallquoten der Länder im Jahr 2008

Es wird mal wieder Zeit, auf die Durchfallquoten und die Entwicklung der Quote der Prädikatsexamina in den Ländern zu schauen! Wie schon für das Jahr 2007 haben wir auch für das Jahr 2008 ein (vorläufiges) Ranking aufgestellt.

Die Zahlen basieren auf den Jahresberichten der Länder. Vorläufig ist das Ranking deshalb, weil nicht alle Länder aktuelle Berichte auf ihren Seiten anbieten und das Bundesjustizministerium noch bis Mitte nächsten Jahres brauchen wird, bis sie die Zahlen veröffentlichen.

Und hier sind die Durchfallquoten der Länder für das zweite Staatsexamen im Jahr 2008:

  1. Brandenburg: 29,5 %
  2. Thüringen: 23,62 % (+ 11,4 %)
  3. Sachsen-Anhalt: 23,08 % (- 1,72 %)
  4. Nordrhein-Westfalen: 21,94 % (+1,04 %)
  5. Schleswig-Holstein: 20,9 %
  6. Mecklenburg-Vorpommern: 20,7 %
  7. Berlin: 18,9 %
  8. Sachsen: 17,77 % (- 3,13 %)
  9. Niedersachsen: 17,72 % (- 1,58 %)
  10. Hessen: 14,3 %
  11. Saarland: 13,99 % (- 4,51 %)
  12. Bayern: 13,7 % (- 3,4 %)
  13. Bremen: 13,6 %
  14. Baden-Württemberg: 12,65 (- 0,95 %)
  15. Rheinland-Pfalz: 11,9 %
  16. Hamburg: 11,8

Mit grau eingefügt haben wir die Länder, die noch keine aktuellen Zahlen veröffentlicht haben. Die dort angegebenen Zahlen sind die aus 2007. Sobald alle Zahlen für 2008 verfügbar sind, werden wir das Ranking vervollständigen.

Anfang nächster Woche werden wir Euch dann die Zahlen zu der Entwicklung der Prädikatsexamina veröffentlichen. Weitere Statistiken zu Durchfallquoten, Anzahl an Prädikatsexamina, Wartezeiten und Höhe der Unterhaltsbeihilfe findest Du auf unseren Übersichtsseiten zum Referendariat!

Examenstermin Dezember: Die Verwaltungsrechtsklausuren

Und hier noch aus dem Jurawelt-Forum Hinweise zu den abschließenden Verwaltungsrechtsklausuren, die diesen Monat in NRW geschrieben wurden.

1. Verwaltungsrechtsklausur:

War ein Antrag nach § 80 V VwGO aus anwaltlicher Sicht:

dem Mandanten wurde per Ordnungsverfügung verboten, seine 10 Kühe mit (lärmenden) Glücken auf die Wiese zu lassen + AOsofVz + Androhung Zwangsgeld. Anfechtungsklage hatte er bereits selbst erhoben; nunmehr betont er, dass er möglichst schnell seine Kühe mit den traditionellen Glocken ausstatten möchte.

Der OB hatte sich bei Erlass des VAs nur auf die Beschwerden aus der Nachbarschaft verlassen, ohne selbst Nachforschungen bzgl. der tatsächlichen Lärmbelästigung anzustellen (m.E.: Ermessensunterschreitung).

Einschlägige Normen waren §§ 15 I, 12 LImSchG NRW. (BImSchG war nicht zu prüfen laut Bearbeitervermerk). Besonderheit war m.E. eine einfache Beiladung des Nachbarn, der sich besonders über den Lärm beschwert hatte. Ausserdem war PKH für den Mandanten zu beantragen.

2. Verwaltungsrechtsklausur:

bei der letzten Klausur in NRW, V1, ging es darum, dass ein Teil eines Gebäudes abgerissen werden musste und wurde (durch die Behörde, da Eigentümer unauffindbar war); dadurch verlor der übrige Gebäudeteil, das Haus der Antragsstellerin, seine Standsicherheit.

Im Verfahren nach § 80 V stritt man sich, wer die dringend notwendigen baulichen Sicherheitsmaßnahmen vornehmen müsse;
Ast’in meinte, dies sei von der Behörde vorzunehmen, da diese den gegenwärtigen Zustand verschuldet habe (- der Abriss war aus „ex ante“-Sicht nicht zu beanstanden, jedoch zeigte sich im Nachhinein, dass aufgrund der Konstruktion des Wohnungshäuserkomplexes eigentlich bestimmte anderer Absicherungen erforderlich gewesen wären).

Richterinnen und Richter für den OLG-Bezirk Hamm gesucht!

In der aktuellen Ausgabe der NJW hat das Oberlandesgericht Hamm eine Stellenanzeige geschaltet, mit der Richterinnen und Richter gesucht werden. Das ist sehr ungewöhnlich, da die Oberlandesgerichte normalerweise ausreichend Initiativbewerbungen erhalten und daher Stellen nicht ausdrücklich ausschreiben. In jedem Fall spricht das dafür, dass sich eine Bewerbung in Hamm zurzeit wirklich lohnt!

Gesucht werden die neuen Proberichter insbesondere für „Ostwestfalen-Lippe, Ruhrgebiet, Sauerland und Siegerland“. Voraussetzung für eine Bewerbung ist mindestens ein Prädikatsexamen. Das zweite Examen muss mit mindestens 8 Punkten bestanden worden sein.

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

EXKLUSIV NUR AUF JURISTENKOFFER.DE!

» Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Bundesländer,
» nützliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie insbesondere
» detaillierte Protokolle von Juristen, die bereits ein solches Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

Sichere Dir jetzt das Insider-Dossier und erreiche so das Ziel, Richter bzw. Staatsanwalt zu werden! Alle Infos zum Insider-Dossier findest Du auf dieser Seite.

Examenstermin Dezember: Die Strafrechtsklausuren

Ein RefBlog-Leser hat uns auch die Sachverhalte der Strafrechtsklausuren geschrieben, die diese Woche in Berlin geschrieben wurden (vielen Dank!). Die 2. und 3. Klausur sollte im Ringtausch auch in den anderen Bundesländern gelaufen sein:

In Berlin lief in den Strafrechtsklausuren im Dezember Folgendes:

1. Klausur (Wahlklausur):
Anklageschrift – 2 Taeter, 2 Tatkomplexe.
(Computer-)Betrug/Diebstahl mittels praeparierter (Einheits-)Pfandflasche am Pfandautomaten eines Warenhauses in 9 Faellen & Einloesung des Pfandbons an der Kasse bei anschliessender Stellung durch den beobachtenden Ladendetektiv.
Raub(versuch) bei Vorsatzwechsel (Zigaretten beabsichtigt, durch Zufall entfallende Brieftasche weggenommen) & anschliessender Hehlerei durch Entgegennahme des Geldes aus der Brieftasche.
Strafprozessual: Vernehmung eines (anschliessend Mitbeschuldigten) Zeugen bei Belehrung nach 52, 55 & Widerspruch des Verteidigers.

2. Klausur (Pflichtklausur – staatliche Sicht):
Anklageschrift – 1 Taeter, 3 Tatkomplexe.
Raub/raeuberische Erpressuung in 2 Faellen mit Verwendung von ungeladener Gaspistole, zudem 239 a/316a in einem Fall zu pruefen. Dann noch Einsatz von KO-Tropfen in der Wohnung einer Bekannten und Wegnahme von Gegenstaenden.
Strafprozessual: Beweisprobleme/Lichtbildvorlage/Haft?/Pflichtverteidiger/Widerruf der Bewaehrung moeglich.

3. Klausur (Pflichtklausur – anwatliche Sicht):
Klageerzwingungsverfahren/Dienstaufsichtsbeschwerde & Privatklage
Mandant will gegen Einstellungsverfuegung der StA vorgehen, die in 4 Sachen gg einen Vorstand der Potsdamer Energiewerke AG wegen der folgenden Delikte ermittelt hat: §§ 332 (Reise mit Luxuscharakter & nur teilweisem dienstlichen Bezug), 271 (Eintragung der Erhoehung der Bareinlage der AG im elektronischen HR), 185/187 und 263 (Prozessbetrug aus dem Verfahren vor dem Zivilgericht wegen der vorangegangen Beleidigung).
Bzgl. 185 wurde der Mandant auf den Privatklageweg verwiesen, im Uebrigen hat die StA gem. 170 II eingestellt und Bescheid nach 171 an den Mandant per einfachem Brief gesandt, der wegen Umstellung der Zustellungssoftware der Deutschen Post AG verspaetet ankam.

Meine zivilrechtliche Verwaltungsstation
von

Nachdem ich nun schon über einen Monat in der Anwaltsstation bin (dazu demnächst mehr!), möchte ich aber noch kurz von meiner 3-monatigen Verwaltungsstation berichten. Wie der Titel des Artikels schon sagt, hatte ich in dieser Station mehr mit zivilrechtlichen Problemen zu tun als mit klassischem Verwaltungsrecht.

Vorweg: Die interessanten Stellen waren sehr schnell vergriffen. Ich habe also viele Absagen erhalten und von manch einer Bewerbung bei einer Behörde hab ich noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekommen. Deshalb hat es mich im Endeffekt dann doch in eine kleine Stadtverwaltung verschlagen. Insgesamt waren die Mitarbeiter aber allesamt sehr nett und mir haben die 3 Monate Spaß gemacht – wenn sie mich auch juristisch nicht unbedingt weiter gebracht haben!

Ich hatte volle Anwesenheitspflicht, das heißt 5 Tage die Woche musste ich mich morgens rausquälen und die Zeit im Büro verbringen. Zum Glück hatte ich aber ein Einzelbüro, so dass ich nicht „unter Beobachtung“ stand. So konnte ich die Zeit nutzen und habe regelmäßig Klausuren gelöst. Ab und zu kamen dann aus allen Bereichen der Verwaltung Mitarbeiter auf mich zu und haben mir juristische Fragen auf den Tisch gepackt. Für die Bearbeitung „der Fälle“ hatte ich aber immer genügend Zeit, so dass meine Verwaltungsstation nicht in Stress ausgeartet ist.

Womit ich aber überhaupt nicht gerechnet hatte: Fast alle meine Aufgaben waren zivilrechtlicher Natur! Ich musste mich um Mieter kümmern, die die Miete der städtischen Wohnung nicht zahlten. Andere Mieter haben angefangen, einen Zoo zu halten, was den Nachbarn natürlich nicht gefiel. Dann brauchte die Schule eine neue Heizungsanlage, worüber mit dem Energieversorger zu verhandeln war. Und ich musste mich mit Regenwasserbeeinträchtigungen vom Nachbargrundstück beschäftigen. Da das Verwaltungsrecht eh nicht so meine Sache ist, war das eine positive Überraschung.

Dennoch bin ich froh, dass die drei Monate nun vorbei sind. So richtig spannend war die Station nicht. Und das frühe Aufstehen ist auch nicht so mein Ding. Nun bin ich in einer mittelgroßen Kanzlei – mit freier Zeiteinteilung! Davon berichte ich dann aber das nächste Mal.