Wir haben mal wieder für Euch die Internetseiten der Justizministerien und Oberlandesgerichte durchstöbert und unsere Infoseiten zu den Richter-Einstellungsvoraussetzungen aktualisiert. Man will es kaum glauben, aber mit Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es noch zwei Länder, die weiterhin online keine Infos dazu anbieten, ob man Chancen hat, als Richter auf Probe eingestellt zu werden und wie ggf eine Bewerbung zu erfolgen hat. Da werden wir dann demnächst eine neue Anfrage per Email starten.
Ansonsten ist diesmal die Entwicklung uneinheitlich: Positives gibt es aus NRW und Niedersachsen zu berichten, (etwas) schlechter sieht es zur Zeit in Bayern und Sachsen aus…
Niedersachsen
Die Infos zur ordentlichen Gerichtsbarkeit haben sich zwar nicht geändert. Trotz der Haushaltssperre werden aber offenbar Ersatzeinstellungen vorgenommen, und das sogar in der Verwaltungsgerichtsbarkeit! So sind seit kurzem auf der Seite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts konkrete Stellen für Richter auf Probe ausgeschrieben:
In der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit können ab sofort 7 Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt werden.
Nordrhein-Westfalen
In NRW gibt es auch eine (kleine) gute Nachricht. So hatte das Landesarbeitsgericht Köln viele Monate lang bekannt gegeben, dass wegen des Rückgangs der Eingänge in nächster Zeit keine Einstellungen mehr in die Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgen werden. Nunmehr findet sich aber auch dort eine konkrete Ausschreibung für immerhin 3 Proberichter:
Im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Köln sind voraussichtlich drei Stellen für
Richterinnen/ Richter auf Probe (R1)
zu besetzen.
Die Bewerberinnen/ Bewerber sollten beide Staatsexamen möglichst mit vollbefriedigend absolviert haben. Von Vorteil ist ein Bezug zum Arbeitsrecht in der Ausbildung oder bisherigen Berufstätigkeit.
Bayern
Eine gegenteilige Entwicklung lässt sich dagegen in Bayern ablesen. Wurden im Zusammenhang mit dem Examenstermin 2008/II noch landesweit 40 Richter und Staatsanwälte eingestellt, werden es im Zusammenhang mit dem Termin 2009/I nur noch 25 sein. Ein deutlicher Rückgang! Das geringere Angebot an Stellen verbunden mit einem wohl höheren Andrang an Bewerbern schlägt sich auch in den Einstellungsvoraussetzungen nieder: Waren bislang „nur“ 8,0 Punkte im zweiten Examen für eine Bewerbung erforderlich, sind es jetzt 8,5 Punkte.
Sachsen
Richtig schlecht sieht es offenbar in Sachsen aus. Dort werden schon keine konkreten Infos mehr zu den Voraussetzungen einer Bewerbung genannt. Es findet sich dagegen der folgende (eindeutige) Hinweis:
Auf Grund der Stellensituation können bis auf weiteres keine Einstellungen in den höheren Justizdienst erfolgen.
Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:
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Möchte man als Richter oder
Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.
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