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  Ausgabe 14/2025
Mittwoch, der 02.04.2025
     

Examenstermin Mai: Wahlklausur (Nds)

In Niedersachsen kann man wählen, ob man eine weitere Strafrechtsklausur oder eine weitere Verwaltungsrechtsklausur schreiben will. Als Wahlklausur Verwaltungsrecht lief heute folgender Sachverhalt:

verwaltungsrecht aus behördlicher sicht.

entscheidung der stadt uelzen war zu entwerfen. in der klausur geht es um die zulassung eines schaustellers zum uelzener oster… – jedenjalls ein markt (festgesetzt gem. § 69 gewo) – die stadt lehnt ab, dagegen geht der schausteller im wege des einstw.rechtsschutz vor. das vg entscheidet per beschluss, dass die stadt uelzen den schausteller zum markt zulassen muss. materiell geht es um 68,69,70 gewo. angelehnt an die entscheidung 11 A 1537/07, VG Hannover vom 09.12.2008 u den beschluss 11 B 4885/08, VG Hannover vom 31.10.2008.

[Quelle: Bericht im Jurawelt-Forum]

Examenstermin Mai: 2. Verwaltungsrechtsklausur (Nds)

Leider gab es heute nur einen (sehr) knappen Hinweis auf das Thema der zweiten Verwaltungsrechtsklausur in Niedersachsen. Allerdings scheint ein Klassiker gelaufen zu sein:

[…] ging es ums abschleppen… verkehrszeichen… […]

Es ist schon interessant, dass immernoch regelmäßig Abschleppfälle im Examen laufen! Mit diesem Thema sollte man sich im Rahmen der Examensvorbereitung auf jeden Fall mal beschäftigt haben…

Panne im 2. Examen in Niedersachsen

Seit gestern schreiben die Referendare aus Niedersachsen die Klausuren zum zweiten Examen. Dabei gab es gleich bei der ersten Klausur eine Panne:

Seite 5 hat in der Akte gefehlt. Wir haben eine Schreibzeitverlängerung von einer halben Stunde bekommen, weil die uns erst gefaxt werden mußte.

Ob davon alle Klausurorte betroffen waren oder der Fehler nur an einem einzigen Klausurort auftrat, ist uns nicht bekannt.

Sofern wir Hinweise auf die Sachverhalte der Klausuren aus Niedersachsen oder aus den anderen Bundesländern, die dann ab nächster Woche starten, im Netz finden, werden wir diese dann wie immer in der Kategorie Was lief in den Klausuren veröffentlichen.

von Fachanwaltskanzlei Behrens
Wir beraten als Fachanwaltskanzlei Privatpersonen und Unternehmen auf den Gebieten des Miet-, Immobilien-, Arbeits- und Erbrechts. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten fair, ehrlich und objektiv zu beraten. Unser neueingerichtetes Notariat befindet sich im Aufbau. Wir pflegen einen kollegialen und wertschätzenden Umgang miteinander, da uns unser Betriebsklima am Herzen liegt. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n: engagierten Rechtsreferendar (m/w/d) für die Rechtsanwalts- und Wahlstation zur Verstärkung unseres Teams für unsere Kanzlei in Schwarzenbek. Sie erwartet eine praxisnahe Ausbildung mit Fokus auf Arbeits-, Miet- und Erbrecht.
Examenstermin Mai: 1. Verwaltungsrechtsklausur (Nds)

In der ersten Verwaltungsrechtsklausur in Niedersachsen lief folgender Fall:

Der Modellflugzeug-Liebhaber e.V. beantragt bei der Nds. Landesbehörde für Bau und Straßenverkehr eine Aufstiegserlaubnis zum Starten, Fliegen und Landen von Modellflugzeugen auf einem Grundstück im Außenbereich, wo sehr sehr viele Vögel leben, die teilweise artgeschützt sind (§ 42 BNatSchG), und erhält daraufhin promt eine. Hinweis darauf, daß die Erlaubnis andere Genehmigungen nicht ersetzt. (Keine Konzentrationswirkung)

Landkreis erfährt aus der Zeitung davon, daß der e.V. bereits die Modellflugzeuge fliegen läßt. Ein Tag der offenen Tür soll Gäste für Modellflugzeuge begeistern. Landkreis findet das doof, weil ja keine Baugnehmigung mit Hinweis auf § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 13 NBauO.

Anwaltlich vertretener e.V. meint, das brauchen wir nicht. Keine bauliche Anlage, ggfs. Konzentrationswirkung und weitere Argumente.

Landkreis hört e.V. wegen beabsichtigter Nutzungsuntersagung, AsV und beabsichtigtem Zwangsgeld an, weil bauliche Anlage, formell illegal und die Vögel müssen auch brüten etc. Das gehe aber nicht, weil die Vögelchen denken könnten, daß die Modellflugzeuge Greifvögel sind. Gefahr, daß die dann wegen der Nachbarschaft abziehen.

[Quelle: Bericht im Jurawelt-Forum]

Musterlösung einer Kautelarklausur!?
von

In einigen Bundesländern werden regelmäßig Kautelklausuren gestellt, also Klausuren, in denen man als Anwalt den Mandanten vorgerichtlich zu beraten hat und einen Vertrag entwerfen muss. Im Jurawelt-Forum gibt es folgende interessante Musterlösung dafür:

1. Präambel
Dieser laienhafte Vertrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
2. …
3. …
4. …
.
.
.
10. Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung unwirksam ist, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige Bestimmung in der amtlichen Musterlösung des LJPA!

Mich würde interessieren, wie diese (ehrlichen) Klauseln bei dem Korrektor ankommen würden! 🙂

Repetitorium vor Beginn des Referendariats?
von

Eine interessante Variante, was den Besuch eines Repetitoriums zur Vorbereitung auf das Assessorexamen angeht, habe ich in diesem Blogbeitrag gelesen. Der Schreiber ist zur Zeit noch wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Bochum und will dann vor Beginn des Referendariats zum Rep gehen:

Im Herbst werde ich zusammen mit einem Kollegen ein Repetitorium fürs Assessorexamen besuchen. Es ist umstritten, ob das in unserem Stadium eine gute Idee ist. Manche halten es für Unsinn, das nicht parallel zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten im Referendariat zu machen, ein befreundeter Professor rät uns da allerdings dringend zu; in der zweiten Hälfte des Vorbereitungsdienstes sei für das Rep nämlich schlicht keine Zeit mehr. Schaden, so denke ich mir, wird es wohl nicht, und zur Abwechslung würde ich auch ganz gerne mal ein bisschen Dinge vorher wissen.

Richtig ist sicherlich, dass man sich seine Zeit im Referendariat sehr gut einteilen muss, wenn man sich für den Besuch eines Reps während des Referendariats entscheidet. Aber daraus zu folgern, dass man dann schon vor dem Start ins Referendariat zum Repetitor gehen sollte, ist zumindest sehr ungewöhnlich; immerhin steckt schon im Begriff selbst der eigentliche Zweck, nämlich das (intensive) Wiederholen des Stoffs, den man aber dann zuvor schon einmal gehört hat. Es würde mich auf jeden Fall sehr interessieren, ob der Schreiber dem Rep ohne Vorwissen folgen konnte und ob sich das Rep dann schließlich für ihn gelohnt hat!

Ich selbst habe mich so wie auch viele meiner AG-Kollegen gegen das Rep entschieden. Auch bei mir spielt der im Beitrag angesprochene Zeitfaktor eine Rolle. Außerdem kann ich mich meistens auch gut alleine motivieren und an Bücher setzen. Was ich dann allerdings eventuell machen werde, ist einer der Crash-Kurse zu einem bestimmten Gebiet oder auch zu aktueller Rechtsprechung, wobei ich mich noch nicht nach Anbietern solcher Kurse informiert habe.

Prominenz im Referendariat!

Wer vom OLG Rostock zum Juni einen Referendariatsplatz zugewiesen bekommt, wird möglicherweise in der Arbeitsgemeinschaft neben einer mehrfachen Weltmeisterin im Langstreckenschwimmen sitzen:

Frage: Dein Referendariat wirst Du trotz WM-Vorbereitung beginnen? Und: Was Deine finanzielle Absicherung betrifft – gerade im sportlichen Bereich – ist da alles im “grünen Bereich” …

Britta: Das Referendariat kommt jetzt zuerst für mich. Wenn ich den Platz ab 1. Juni bekomme, dann fange ich auch damit an und werde das Schwimmen an Position 2 stellen müssen.

[Quelle: MV-Schlagzeilen.de vom 18.04.2009]

Passend dazu gab es gerade auch im Forum bei Juraexamen.com eine interessante Diskussion darüber, inwieweit denn wohl Leistungssport und Referendariat nebeneinander betrieben werden können, oder ob man sich nicht besser auf das eine oder andere konzentrieren sollte…

Examenstermin April: 2. Strafrechtsklausuren sowie die Verwaltungsrechtsklausuren

Leider haben wir im Netz keine Hinweise auf die Sachverhalte der zweiten Strafrechtsklausur (Revision oder Urteil) sowie der zwei ÖRechts-Klausuren gefunden, die in dieser Woche geschrieben wurden.

Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt noch Zusammenfassungen entdecken, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Update: Hier nun doch noch Zusammenfassungen aus dem Jurawelt-Forum:

StR II: Revision: angeklagte Taten: Meineid, Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage und zur Strafvereitelung. Auf der Sachrüge lag auch der Schwerpunkt (meiner Meinung nach).. War ein wenig wirr, weil der Bruder von dem jetzigen Verurteilten ursprünglich wegen Brandstiftung angeklagt war und der jetzt Verurteilte hat seine damalige Verlobte und dessen Freundin dazu angestiftet, seinem Bruder ein falsches Alibi zu beschaffen, was sie dann vor Gericht auch alle so ausgesagt haben. Und noch ein paar prozessuale Probleme wie Befangenheit, Eidesverweigerungsrecht, Zeugnisverweigerungsrechte (meine ich mich zu erinnern)

ÖR I: Baurecht (Anwaltsklausur) Bebauungsplan, Vorbescheid, neuer Bebauungsplan. Der Mandant hat selbst auch schon eine Klage eingereicht und wollte auch wissen, ob diese weitergeführt werden soll und dergleichen. Hab ich glaub ich ziemlich versiebt, weil der alte Bebauungsplan in meiner Prüfung gar nicht vor kam. Gibt dazu auch ne Entscheidung von irgendeinem Gericht, wenn ich da noch mal drüber stolper, poste ich den Link..

ÖR II: Urteil: Polizeirecht, Gefahrbegriff, Störerbegriff etc. Der Sachverhalt war so, dass Pferde aus einer Pferdepension von einer Koppel abgehauen sind (oder möglicherweise auch von Randalierern freigelassen wurde, hier war der Sachverhalt unklar) und dann in umfassenden und teuren Aktionen (Straßensperren, Hubschrauber) von der Polizei gesucht und eingefangen werden mussten. Der Betreiber von der Pension war selbst nicht ortsanwesend. Es war aber noch jemand da, der die Pferde beobachten sollte und noch jemand (die dann natürlich alle als Störer in Betracht kamen).. Im Endeffekt wurde dem Pensionsbetreiber ein sehr sehr teurer Kostenbescheid geschickt, gegen den er dann Widerspruch eingelegt hat und ein fast zu 100% negativer Widerspruchsbescheid ergangen ist..

Ende der Zivilrechtsstation
von

Da bin ich gefühlt erst gestern ins Referendariat gestartet, und schon ist die erste Station Ende diesen Monats vorbei! Es ist Zeit, ein kurzes Fazit zu ziehen zur Ausbildung in der AG und am Gericht sowie allgemein zum Referendariat:

Die Arbeitsgemeinschaft

Insgesamt bin ich mit dem bisherigen Verlauf des Referendariats sehr zufrieden. Ich habe eine nette Arbeitsgemeinschaft erwischt. Einige meiner Kollegen wohnen so wie ich am Ort des LG´s, so dass wir auch außerhalb des Refs am Wochenende viel miteinander unternehmen. Insofern dürfte das jetzt das letzte mal so sein, dass man ein „Schulklassen-Gefühl“ hat, das natürlich auch durch die „Klassenfahrt“, der AG-Fahrt, so aufgekommen ist!

Die Ausbildung

Mit der Ausbildung bin ich auch soweit zufrieden, auch wenn ich meine Vorsätze nicht immer eingehalten habe und nun doch schon etwas mit dem Stoff der Zivilrechtsstation zurückhänge. Und auch die Klausurnoten müssen in den nächsten Stationen, spätestens aber dann Anfang der Anwaltsstation besser werden. Zurzeit bestehe ich zwar die Klausuren, aber die Ergebnisse liegen nur zwischen 5-8 Punkten…  Da ich aber befürchte, dass im Examen die Klausuren schwieriger sind und strenger bewertet werden, sollte ich mich darauf sicherlich nicht ausruhen.

Geschenk für den Ausbilder?

Und auch mit meinem Ausbilder beim Amtsgericht habe ich Glück gehabt. Ich habe nicht zu viele Akten bearbeiten müssen, aber dennoch eine Menge gelernt. Da stellt sich aber noch die Frage, ob es üblich bzw. in Ordnung ist, dem Ausbilder am Ende der Station etwas zu schenken, so als Dankeschön für die Betreuung? Und wenn ja, was kommt da als Geschenk in Frage? Für Meinungen bin ich dankbar, nicht dass ich am Ende der Station dann doch noch mal komplett daneben liege 🙂

Und natürlich werde ich dann auch noch in den nächsten Stationen hier im RefBlog über meine Erlebnisse und Erfahrungen schreiben!

Probeexamen Berlin

Der Ablauf des Probeexamens in Berlin in Kurzform:

Probeexamen sind zwei “vollständige Kampagnen”, heißt also 6 Klausuren in 2 Wochen (die Wahlklausur bleibt außen vor) mit anschließend 2 Wochen Auswertung. Dann nochmal das Spielchen. Dabei sind ZR staatliche Sicht (st) und anwaltliche Sicht (aw), StR st und aw und ÖR st und aw.

Im Examen ist definitiv je eine Klausur st und eine aw. Nur bei der Wahlklausur ist alles offen, zumal man da ja nur das Rechtsgebiet wählen kann.

So, alle Unklarheiten beseitigt?

Ja, alle Unklarheiten beseitigt – vielen Dank petronella! 🙂

In NRW wird übrigens kein Probeexamen in dieser Form angeboten. Vielmehr gibt es während der Fortgeschrittenen-AG insgesamt 4 „Klausuren-Wochen“, in denen jeweils 4 Klausuren (2 x ZR, je 1 x SR und VerwR) geschrieben werden.