Grundsätzlich ist man als Referendar bei der inhaltlichen Gestaltung des verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums völlig frei, das heißt es werden zumindest von der Uni Speyer keine Vorgaben gemacht, welche Fächer zu belegen sind. Vielmehr kann der Referendar sich sein Semesterprogramm selbst gestalten und eigene Schwerpunkte setzen. Es gibt dabei drei verschiedene Bereiche von Lehrveranstaltungen:
- Einführungsveranstaltungen und Vertiefungen im Bereich der Staats- und Verwaltungswissenschaft
- Studienschwerpunkte, z. Zt. sechs verschiedene, nämlich (1) Grundlagen der Staatlichkeit, (2) Öffentliches Management, (3) Europa und Internationales, (4) Staat, Wirtschaft und Soziales, (5) Rechtsberatung und Rechtsgestaltung sowie (6) Digitalisierung
- Studienergänzungen, nämlich Landesspezifische Übungen sowie Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen wie z. B. Rhetorik, Fremdsprachen, EDV-Kurse sowie Kurse zu Konferenz- und Verhandlungstechnik
Die Uni Speyer selbst empfiehlt auf ihrer Internetseite den Referendaren – in Anbetracht der vielen angebotenen Veranstaltungen sowie der nur drei Monaten Studiendauer – die Teilnahme an zwei
Einführungsveranstaltungen, um Grundkenntnisse in bislang fremden Fachgebieten zu erlangen, sowie die Wahl eines der sechs Schwerpunktbereiche als Hauptgegenstand des Studiums. Ergänzend dazu soll der Referendar Lehrveranstaltungen aus anderen Schwerpunktbereichen besuchen, die in einem inhaltlichen Zusammenhang zum gewählten Schwerpunkt stehen. Schließlich wird die Teilnahme an Veranstaltungen aus dem Ergänzungsbereich angeraten, um praxisbezogene Fertigkeiten zu erlangen.
Die Wahl der gewünschten Veranstaltungen
Das Semester beginnt mit einer zweitägigen Orientierungsphase („O-Phase“). An diesen beiden Tagen stellen sich die Dozenten vor und man kann sich dann grundsätzlich einen guten Überblick darüber verschaffen, welche Veranstaltungen angeboten und besucht werden können.
Die zur Verfügung stehenden Plätze in den Pflichtveranstaltungen (Seminare und projektbezogene Arbeitsgemeinschaften) sind aber natürlich begrenzt. Daher stellt sich die Frage, wie man sich einen Platz in der Veranstaltung sichern kann, die einen inhaltlich interessiert. Die Verteilung erfolgt dabei in drei voneinander getrennten Verfahren:
(1) Das Exposé-Verfahren
Zum einen besteht die Möglichkeit (-> freiwillig!), am Exposé-Verfahren teilzunehmen. Im Rahmen eines max. einseitigen Exposés kann man sein besonderes Interesse an einer bestimmten Veranstaltung darlegen. Dieses Exposé ist dann bis zu einem bestimmten Termin beim Höhrersekretariat einzureichen. Bei der Frist, die ca. 6 Wochen vor Beginn des Semesters liegt, handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Weitere Infos und Formulare erhält man vom Höhrersekretariat zusammen mit den Einschreibungsunterlagen automatisch zugesandt.
Im Exposé-Verfahren werden bis zur Hälfte der zur Verfügung stehenden Plätze einer Veranstaltung vergeben. Der jeweilige Dozent entscheidet darüber, welcher Bewerber über dieses Verfahren zum Zug kommt. Das Ergebnis dieses Exposé-Verfahrens wird dann zu Semesterbeginn vor der O-Phase bekannt gegeben.
(2) Das Vorabvergabe-Verfahren
Während der O-Phase bieten einige Dozenten die Möglichkeiten, sich im Vorabvergabe-Verfahren eines der Seminarthemen und damit einen Platz in der jeweiligen Veranstaltung zu sichern. Dies hat den Sinn, gerade die zu Beginn des Semesters zu haltenden Referate und Seminare so früh wie möglich zu vergeben, damit ausreichend Vorbereitungszeit besteht. Dies wäre nicht gewährleistet, wenn man das EDV-gestützte Verfahren abwarten müsste.
Bei welchen Veranstaltungen der Dozent ein Vorabvergabe-Verfahren durchführt, wird im kommentierten Vorlesungsverzeichnis, insbesondere aber gerade in der O-Phase bekannt gegeben.
(3) EDV-gestütztes Vergabeverfahren
Alle Plätze, die nicht in den oben genannten Verfahren vergeben wurden, werden in einem EDV-gestützten Verfahren vergeben. Zu Beginn des Semesters erhält man ein Anmeldeformular, auf dem man Erst- und Zweitwunsch für ein Seminar und eine projektbezogene AG eintragen kann. Das Formular wirft man anschließend in einen vom Höhrersekretariat aufgestellten Sammelkasten. Die Auswertung und die Verteilung erfolgt dann EDV-gestützt, wodurch versucht wird, die eingegangenen Erst- und Zweitwünsche so gut wie möglich zu berücksichtigen.
Nach Abschluss dieser 3 Verfahren kann man sich dann noch für weiterhin freie Plätze eintragen und so ein zweites Seminar oder eine zweite AG besuchen. Die Uni Speyer selbst rät selbst dazu, am Exposé-Verfahren teilzunehmen, da im EDV-gestützten Verfahren „manchmal der Zufall regiert“.
Und was ist mit der (wichtigen) Examensvorbereitung?
Während die „zu Hause gebliebenen“ Referendare verpflichtet sind, die stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft zu besuchen, in der verwaltungsrechtliche Fälle besprochen werden, besteht für Referendare im Speyer-Semester die Pflicht, die sogenannten Landesübungen zu besuchen. Diese Landesübungen entsprechen der Arbeitsgemeinschaft, das heißt auch in Speyer hat man die Möglichkeit, das Bearbeiten von öffentlich-rechtlichen Klausuren als Vorbereitung auf das 2. Examen einzuüben. Im Rahmen dieser Landesübungen werden dann auch Pflichtklausuren gestellt, die man schreiben muss.
Auch wenn es sich um ein verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium handelt, kommen in Speyer auch die anderen beiden Rechtsgebieten nicht zu kurz. Montags findet das Examens-Repetitorium im Zivil- und Strafrecht statt. Auch dort werden (Original-) Examensklausuren aus diesen Rechtsgebieten behandelt und besprochen. Zudem gibt es eine länderübergreifende Übung im Öffentlichen Recht zur Vorbereitung aufs Examen.
Das Abschlusszeugnis
Das Ergänzungsstudium für Referendare ist nicht mit einer Abschlussprüfung verbunden. Vielmehr erhält jeder ein sogenanntes Semesterzeugnis, wenn er im Umfang von 20 Semesterwochenstunden an Lehrveranstaltungen belegt und an einem Seminar sowie an einer projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft erfolgreich teilgenommen hat.
Im Semesterzeugnis selbst werden dann alle belegten Veranstaltungen und die Pflichtveranstaltungen mit der jeweils erreichten Note ausgewiesen.