Diejenigen, die ein gutes Ergebnis im ersten Staatsexamen erreicht haben, können über die Leistungsliste direkt eingestellt werden und müssen keine Wartezeit in Kauf nehmen. In der Vergangenheit waren dafür folgende Punkte im ersten Staatsexamen notwendig:
Oktober 2023 – 8,49
Dezember 2023 – 8,09
Februar 2024 – 8,79
April 2024 – 8,45
Juni 2024 – 8,20
August 2024 – 8,05
Zum letzten Einstellungstermin konnte nicht allen Bewerberinnen und Bewerbern ein Referendarplatz angeboten werden. Bei Vorlage einer uneingeschränkten Bewerbung erfolgt die Einstellung zum nächstmöglichen Einstellungstermin.
Voraussetzung für die Erlangung von Wartezeit ist eine uneingeschränkte Bewerbung, d.h der Einstellungsantrag darf keine Vorbehalte oder Bedingungen zum Einstellungstermin oder -ort enthalten. Auch nachträgliche Vorbehalte oder Bedingungen schränken die Bewerbung ein. Die Wartezeit wird ab dem Tag des Eingangs der Bewerbung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht berechnet.