Im schriftlichen Examen in Schleswig-Holstein schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren am Ende der Anwaltsstation (21. Ausbildungsmonat). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Schleswig-Holstein findest Du hier…
Nach der Wahlstation kommt dann noch die abschließende mündliche Prüfung. Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus einem Aktenvortrag, der inhaltlich aus dem vom Kandidaten in der Wahlstation gewählten Schwerpunktbereich stammt und auf dem man sich am Tag der mündlichen Prüfung in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch.