Das Referendariat läuft in Schleswig-Holstein nach § 32 der JAVO folgendermaßen ab:
3,5 Monate: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang; wöchentliche AG sowie Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter
4,5 Monate: Zivilrechtsstation
3-wöchiger Einführungslehrgang; dann wöchentliche AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
4 Monate: Verwaltungsstation
wöchentliche AG und Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; möglich ist es auch, sich beim Verwaltungs- oder Finanzgericht ausbilden zu lassen; auch ist es möglich, sich an die Verwaltungshochschule in Speyer zuweisen zu lassen
9 Monate: Anwaltsstation
3-wöchiger Einführungslehrgang; wöchentliche AG sowie Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate kann man auch bei einem Notar, einem Verband oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens verbringen
im 21. Monat: schriftliches Examen
8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation
in einem Schwerpunktbereich (Zivilrechtspflege; Strafrechtspflege; Familienrecht; Staat und Verwaltung; Wirtschaft und Steuern; Arbeit und Soziales)
anschließend: mündliche Prüfung
Prüfungsgespräch sowie Aktenvortrag
Ein Tausch der Stationen ist in Schleswig-Holstein – anders als in den meisten anderen Bundesländern – nicht möglich.