Auch in Sachsen-Anhalt ist ein Notenverbesserungsversuch der zweiten juristischen Staatsprüfung möglich. Wer diesen Verbesserungsversuch wahrnehmen möchte, muss eine Gebühr in Höhe von 400 € zahlen. Bei Rücktritt vom Prüfungsverfahren ermäßigt sich die Gebühr:
- Erfolgt der Rücktritt vor dem Anfertigen der ersten Klausur erhält man die volle Gebühr zurückerstattet.
- Wird der Rücktritt nach Beginn, aber vor Ende der Prüfung erklärt, so ermäßigt sich die Gebühr je nach dem Fortgang des Prüfungsverfahrens. Entscheidend ist also der Zeitpunkt, an dem die Erklärung abgegeben wird. Gemäß § 52 Abs. 3 i.V.m. § 27 Abs. 4 Satz 2 und 3 JAPrVOerhaltet ihr demnach:
- 320 Euro zurück, wenn der Rücktritt nach Beginn der Prüfung, spätestens aber bis zum Ende des auf den Abschluss der schriftlichen Prüfung folgenden Tages erklärt wird
- 160 Euro zurück, wenn der Rücktritt von der Prüfung nach Ende des auf den Abschluss der schriftlichen Prüfung folgenden Tages, aber vor Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung, erklärt wird.
Das Antragsformular sowie ein Hinweisformular können auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes heruntergeladen werden. Der Antrag kann nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses für den nächsten oder übernächsten Examenstermin gestellt werden und muss spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin beim Landesjustizprüfungsamt (entscheidend ist hierbei das Eingangsdatum) vorliegen. Wenn zwischen der mündlichen Prüfung und dem nächsten Examenstermin weniger als zwei Wochen liegen, kann das Examen zur Notenverbesserung auch noch im dritten auf die mündliche Prüfung folgenden Examenstermin stattfinden.