In Sachsen-Anhalt schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (2 Zivilrechts-, 2 Strafrechts-, 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 2 Klausuren aus anwaltlicher Sicht). Geschrieben werden die Klausuren jeweils während des 20. Ausbildungsmonats und zwar innerhalb von 2 Wochen. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten. Gemäß § 47 Abs. 3 JAPrVO müssen mindestens 2 der 8 Examensklausuren und können bis zu 5 der Examensklausuren ausanwaltlicher Perspektive gestellt werden. Welchem Rechtsgebiet die beiden zwingend zu stellenden Anwaltsklausur zugrunde liegen, ist durch § 47 Abs. 3 Nr. 4 JAPrVO nicht festgelegt.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Sachsen-Anhalt findest Du hier…
Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst innerhalb von 1 Stunde vorbereiten muss, und einem Prüfungsgespräch., welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.