Seit April 2011 gibt es nun auch in Mecklenburg-Vorpommern einen Verbesserungsversuch im zweiten Examen. Die Einzelheiten zu diesem Versuch kann man in einem Merkblatt des Justizministeriums nachlesen. Danach ist die Zulassung schriftlich zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung eingereicht sein.
Die Kosten des Verbesserungsversuchs betragen insgesamt 450€. Verzichtet man vor oder während des Versuchs auf eine Fortsetzung, ermäßigen sich die Gebühren und Auslagen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der entsprechenden Verordnung.