In Mecklenburg-Vorpommern schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern findest Du hier…
Nach der Wahlstation kommt die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (Themengebiet ist nicht frei wählbar), auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum innerhalb von 90 Minuten vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch, welches alle Pflichtfächer und den vom Kandidaten gewählten Schwerpunktbereich umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.