Der Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen an den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten.
Es ist möglich, die Antragsunterlagen online über das MV-Serviceportal einzureichen (eine Übermittlung des Antrags per E-Mail ist dagegen nicht möglich. Alternativ kann man die Unterlagen postalisch übermitteln. Die Anschrift hierfür lautet:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
– Personalstelle für Referendare –
Wallstraße 3
18055 Rostock
Bewerbungsunterlagen
Neben dem Zulassungsantrag (inkl. der dort genannten Anlagen // ganz unten auf der Seite) sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine beglaubigte Abschrift über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung oder eine vorläufige Bescheinigung hierüber
- der Personalbogen
- ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild neueren Datums
- eine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- eine Erklärung, ob ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder ein Disziplinarverfahren anhängig ist bzw. war
- ggf. eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises
- die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Belegart „OE“) bzw. eine Bescheinigung, dass dieses beantragt wurde
- ggf. weitere aussagekräftige Unterlagen, sofern ein Härtefallantrag gestellt wird
Wird das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet, müssen zusätzlich noch folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ein höchstens drei Monate altes amtsärztliches Gesundheitszeugnis und Erklärung zur Verarbeitung der mitgeteilten Gesundheitsdaten
- eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde (ggf. weitere Personenstandsurkunden)
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig eingereicht worden sein.
Das weitere Verfahren
Nachdem man ein Angebot für eine Referendarstelle bekommen hat, muss man innerhalb von 10 Tagen dem Präsidenten des OLG mitteilen, ob man den Platz annehmen möchte oder nicht. Wird ein Platz nicht rechtzeitig angenommen oder sogar ausdrücklich abgelehnt, wird dieser Referendarsplatz im Nachrückverfahren dem nächsten Bewerber angeboten. Interessant ist die Anmerkung, dass es erfahrungsgemäß bis zur Hälfte aller Plätze sind, die so im Nachrückverfahren vergeben werden. Auch auf eine kurzfristige Einstellung sollte man sich daher einstellen.
Ortswunsch
Ortswünsche können geäußert werden. Die Bewerbung bezieht sich aber auch dann auf alle LG-Bezirke. Wenn der Ortswunsch nicht berücksichtigt werden kann, erhält man ein Angebot für einen Referendarsplatz an einem anderen Landgericht.