In Berlin ist die Bewerbung an den Präsidenten des KG Berlin zu richten. Die Anschrift lautet:
An den Präsidenten des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten –
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Bewerbungsunterlagen
Als Antrag steht ein Vordruck auf der Internetseite des Kammergerichts zum Download bereit. Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine beglaubigte Ablichtung/Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen (Staats-)Prüfung (Gesamtzeugnis) oder der staatlichen Pflichtfachprüfung
- das ausgefüllte und unterschriebene Personalblatt
- Erklärung zu Vorstrafen
- Erklärung zu anderweitigem juristischen Vorbereitungsdienst
- Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue
- ein aktuelles Lichtbild, auf dessen Rückseite der Name zu vermerken ist
- ein unterschriebener tabellarischer-maschinenschriftlicher Lebenslauf
- eine beglaubigte Ablichtung des Personalausweises oder Passes ggf. mit Aufenthaltstitel
- ggf. eine beglaubigte Ablichtung derHeiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Angabe der Namensführung
- ggf. eine beglaubigte Ablichtung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe)
- ggf. beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
- ggf. beglaubigte Ablichtungeines Nachweises über Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- ggf. beglaubigte Ablichtung eines Nachweisesüber abgeleisteten Zivil-, Wehr- oder Sozialdienst
- ggf. beglaubigte Ablichtungen von Urkunden über die Ernennung ins Beamtenverhältnis und ggf. auch Entlassungsurkunden aus dem Beamtenverhältnis
- ggf. Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades (Doktortitel)
- ein Führungszeugnis (Belegart „0“), welches jedoch erst nach Angebotserteilung einzureichen ist
Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass die Anträge mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin beim Gericht vollständig eingegangen sein sollen. Anträge auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst können laut Homepage des KG-Berlins frühestens
- nach Ablegung der ersten juristischen (Staats-)Prüfung (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JKapVVO)
- nach Ablegen der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 JKapVVO)
durch Einreichung des entsprechenden Zeugnisses gestellt werden. Sofern die Bewerbung mit dem Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung erfolgt, muss der Bewerber das Prüfungszeugnis über die Schwerpunktbereichsprüfung bis zum Ende des auf den Tag der mündlichen Prüfung folgenden Hochschulsemesters nachreichen. Andernfalls wird sie/er aus der Bewerberliste gestrichen.
Das weitere Verfahren
Die Referendarplätze werden nach dem oben genannten Schlüssel an die Bewerber verteilt (also in der Reihenfolge des Eingangs des Prüfungszeugnisses vergeben, sog. „Ranglistendatum“) und regelmäßig vorab per E-Mail angeboten. Das ermittelte Ranglistendatum wird euch mit der Eingangsbestätigung eurer Bewerbung mitgeteilt. Anhand der Bewerberlisten könnt ihr euch einen Überblick über eure Rangstelle im Bewerbungsverfahren machen. Innerhalb der genannten Frist müsst ihr euch dann für oder gegen den Platz entscheiden. Plätze, die von Bewerbern nicht angenommen wurden, werden bis zum Einstellungstermin den in der Bewerberliste nachfolgenden Personen angeboten. Erhält man bis zum Einstellungstermin kein schriftliches Angebot, muss man davon ausgehen, dass man nicht berücksichtigt werden konnte.
Ist diese der Fall, dann muss man innerhalb der nächsten 10 Wochen dem Kammergericht mitteilen, dass man an der Bewerbung festhält (sogenannte „Rückmeldung“). Macht man dies nicht, wird man für den nächsten Einstellungstermin nicht berücksichtigt. Unterbleibt die Rückmeldung auch dann ein zweites Mal, wird der Bewerber komplett aus der Liste gestrichen und erhält seine Bewerbung vom Kammergericht zurückgeschickt.