Aktuell stehen in Berlin zu jeder Einstellungskampagne ca. 144 Ausbildungsplätze zur Verfügung. In Berlin spielen für den Zeitpunkt, wann man in den Referendardienst eingestellt wird, mehrere Faktoren eine Rolle. So wird die Examensnote berücksichtigt, wie in anderen Bundesländern auch soziale Härtefälle gesondert bewertet und schließlich auch darauf geschaut, ob der Bewerber bereits das erste Staatsexamen in Berlin geschrieben hat oder nicht.
Seit März 2025 wird in Berlin eine einheitliche Bewerberliste nach Punkten geführt. Nach der neuen Kapazitätsverordnung des Landes erhält man zB zwei Punkte, wenn man in der ersten Staatsprüfung die Gesamtnote „gut“ erzielt oder man das Examen in Berlin abgelegt hat (Landeskind-Regelung). Einen Punkt erhält man beispielsweise, wenn man das erste Examen mit „vollbefriedigend“ bestanden hat oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr abgeleistet hat. Zudem erhält man für je 6 Monate Wartezeit einen Punkt. Details zur Punktevergabe finden sich in § 6 JKapVVO Berlin.
Treffen mehrere Umstände nach den Absätzen 2 bis 4 zusammen, werden die Punkte addiert. Haben Bewerberinnen und Bewerber dieselbe Punktzahl laut Liste, entscheidet der höhere Gesamtpunktwert in der ersten juristischen Prüfung. Verbleiben danach gleichrangige Bewerberinnen und Bewerber, entscheidet das höhere Lebensalter. Sind sie gleich alt, entscheidet das Los.
Besondere Härtefälle
Bewerberinnen und Bewerber, für die die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst zu dem Einstellungstermin, der ihnen nach ihrem Rang in der nach Punkten gewichteten Bewerbungsliste zusteht, eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, können auf Antrag innerhalb der Bewerbungsfrist zum nächsten Einstellungstermin in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Die zur Begründung des Antrages dienenden Tatsachen werden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb der Bewerbungsfrist vor dem jeweiligen Einstellungstermin glaubhaft gemacht worden sind.