Die Bewerbung ist in Bayern über ein Online-Bewerbungsformular abzusenden, welches man über die Seiten der Oberlandesgerichte aufrufen kann. Zusätzliche Unterlagen sind dann ggf. an die Anschrift des Oberlandesgerichts zu senden, in dessen Bezirk man eingestellt werden möchte. Die Anschriften haben wir unten aufgeführt. Auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte kann man jeweils Vordrucke downloaden (OLG Bamberg: hier; OLG München: hier; OLG Nürnberg: hier). Alle weiteren Unterlagen, die man einreichen muss, haben wir Euch im nachfolgenden Punkt aufgelistet.
Bewerbungsunterlagen
Neben dem Online-Antrag mit ergänzenden Angaben sind folgende Unterlagen der Bewerbung beizufügen per Upload in einer PDF-Datei:
- die Formulare JV 6, JV 7 sowie JV 7a
- Lebenslauf mit eingescanntem aktuellen Bewerbungsfoto
- Kopie des zum Zeitpunkt der Einstellung gültigen Personalausweises
- Kopie des Prüfungszeugnisses (bayerische Teilnehmer), kann nachgereicht werden.
- weitere Nachweise wie z.B. Eheurkunde oder Geburtsurkunde
Mit der Post oder persönlich eingereicht werden muss eine beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses, falls man die Erste Juristische Prüfung außerhalb Bayerns abgelegt hat (ein Scan wird nicht akzeptiert).
Ein Behördenführungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage bei dem Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts (darf am Tag der Einstellung nicht älter als 6 Monate sein und muss direkt an das Oberlandesgericht geschickt werden) muss man persönlich bei der Meldebehörde rechtzeitig beantragen.
Bewerbungen müssen spätestens Mitte Januar (für den Einstellungstermin April) bzw. Mitte Juli (für den Einstellungstermin Oktober) bei dem jeweiligen Oberlandesgericht eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können. Genaue Bewerbungsfristen werden jeweils in den Merkblättern genannt, die auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte abrufbar sind und ständig aktualisiert werden.
Anschriften
Sofern man ergänzende Unterlagen einreichen muss, sind diese an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Die Anschriften lauten:
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5
80335 München
Oberlandesgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Das weitere Verfahren
Ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin erhält man einen schriftlichen Bescheid, an welchem Gericht man eingestellt wird. Voraussetzung dafür ist, dass man seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hatte. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es Sache des Bewerbers ist, auf die Vollständigkeit zu achten. Einen Hinweis von der Referendarabteilung erhält man nicht!
Die sogenannten „Mehrfachbewerber“, die sich auch bei anderen OLG um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beworben haben, erhalten einen Einstellungsbescheid nur dann, wenn sie bis zu einem bestimmten Termin, der in den Merkblätter vermerkt ist, schriftlich angezeigt haben, dass sie die Bewerbungen bei den anderen Oberlandesgerichten zurückgenommen haben.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Es wird versucht, Ortswünsche der Bewerber zu berücksichtigen. Deshalb sollte man in der Bewerbung nicht nur 3 Wunschgerichte nennen, an denen man ausgebildet werden möchte. Man muss darüber hinaus auch in der Bewerbung darlegen, warum man einem bestimmten Ort zugewiesen werden möchte. Gründe können zum Beispiel familiäre Dinge sein (Heirat; Kinder; Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen) oder aber sich daraus ergeben, dass man beispielsweise an der juristischen Fakultät einer Universität tätig ist und deshalb an das Gericht in dieser Stadt zugewiesen werden möchte.
Grundsätzlich wird aber darauf hingewiesen, dass Ortswünsche immer weniger berücksichtigt werden können. Das gilt vor allem für Bewerber, die mit den Ausbildungsorten nicht eng verbunden sind (z.B. längerer Familienwohnsitz).
Das OLG Bamberg weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass insbesondere für Würzburg mehr Ortswünsche eingehen als es Referendarplätze gibt. Möchte man sein Referendariat dennoch an diesem Landgericht absolvieren, muss man seine Gründe ausführlich darlegen und ggf. nachweisen.